Initiative Lieferkettengesetz fordert Überarbeitung des Gesetzesentwurfs

Die Diskussion um ein Lieferkettengesetz wird seit einigen Jahren geführt. Dabei geht es darum, auch in der globalisierten Welt für alle Menschen, die an der Herstellung von Waren beteiligt sind, die Einhaltung von Menschenrechten zu garantieren. Im Besonderen sollen Kinderarbeit verhindert und die Arbeitssicherheit für alle Arbeitnehmer*innen sichergestellt werden. In Deutschland ist nun der Entwurf eines Lieferkettengesetzes vorgelegt worden, der zur Zeit das Genehmigungsverfahren in Bundestag und Bundesrat durchläuft. Das Gesetz soll 2023 in Kraft treten.  
Kritiker*innen wie beispielsweise die Initiative Lieferkettengesetz bemängeln an dem aktuellen Entwurf, dass er nur Großunternehmen mit mehreren tausend Mitarbeitenden berücksichtigt. Kleine und mittlere Unternehmen bleiben von der Verpflichtung zur Nachvollziehbarkeit der Lieferketten bisher ausgenommen.

Foto: Micha Deutschlade

„Menschenrechte dürfen nicht nur in Europa gelten! Der Globale Norden hat eine ethische, aber auch eine völkerrechtliche Verantwortung gegenüber den Menschen und der Umwelt im Globalen Süden, die aufgrund von massivem Konsum auch massive Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden erleiden“, begründet Diana Sanabria, unsere Referentin für Weltwirtschaft, das Engagement des Zentrums für Mission und Ökumene in dieser Sache.  
In dem vorliegenden Entwurf werde die Reichweite der Sorgfaltspflichten von Unternehmen so eingeschränkt, dass sich die Sorgfaltspflichten in vollem Umfang nur noch auf den eigenen Geschäftsbereich und die direkten Zulieferer (Vertragspartner) beziehen. Das Lieferkettengesetz würde damit geltende internationale Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen und der OECD unterlaufen, nach denen Unternehmen die Menschenrechte in der ganzen Wertschöpfungskette zu achten haben. 

„Aus Sicht der zivilgesellschaftlichen Akteure, die sich zur Initiative Lieferkettengesetz zusammengeschlossen haben, ist eine solche Einschränkung völlig inakzeptabel. Denn die meisten Menschenrechtsverletzungen finden am Beginn der Lieferketten statt –und drohen somit, durch das Gesetz nicht erfasst zu werden“, erläutert Diana Sanabria die Kritik.   Anders als das französische Sorgfaltspflichtengesetz (Loi de Vigilance) und die bisherigen Pläne für eine EU-Regulierung enthalte der deutsche Gesetzentwurf keine zivilrechtliche Haftungsregelung und berücksichtige Umweltstandards nur marginal. Zudem werde die Anzahl der erfassten Unternehmen gegenüber den ursprünglichen Plänen der Bundesminister Heil und Müller auf Druck von Bundeswirtschaftsminister Altmaier um 60 Prozent reduziert, während viele Firmen in Risikobranchen nicht erfasst würden.

Stellungnahme und Vorschläge der Initiative Lieferkettengesetz

Rechtliche Stellungnahme zum Regierungsentwurf „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“