„Judensau“-Skulptur in Wittenberg

Stadtkirche Wittenberg.

Das judenfeindliche Schmährelief aus dem 13. Jahrhundert an der Wittenberger Stadtkirche muss nicht entfernt werden. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs, der damit am 14. Juni 2022 die Klage gegen das vorinstanzliche Urteil des Oberlandesgerichtes Naumburg abgewiesen hat. Der Kläger, Mitglied einer jüdischen Gemeinde, hatte die Abnahme des Sandsteinreliefs verlangt, weil er dadurch das Judentum und sich selbst diffamiert sieht.

Schon zuvor und erst recht nach diesem Urteil reißt der Streit um das Relief nicht ab. Der Historiker Prof. Julius Schoeps hat zu der Frage bereits 2020 einen nachdenkenswerten Beitrag in der Jüdischen Allgemeinen veröffentlicht. Seine These: Mit der strittigen Frage der »Judensau«-Skulpturen sollten sich Kirchengemeinden und Theologen beschäftigen – nicht die Gerichte. Zum Artikel: www.juedische-allgemeine.de/politik/vergiftete-tradition/

Hanna Lehming, Beauftragte der Nordkirche für den christlich-jüdischen Dialog

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