Was glaubst denn Du? – Jung und Alt erleben den Christlich-Islamischen Dialog


In der Al-Nour Moschee finden regelmäßig Begegnungen zwischen Christen und Muslimen statt. Foto: J. Möller

Wir planen folgenden Ablauf:

Freitag, 25. März 2022

Ab 16:00 Uhr
Ankommen
16:30 Uhr
Begrüßung und Andacht
16:45-18:15 Uhr
Einführung in das WochenendeVorstellung der Christlich-Islamischen Dialogarbeit in der Nordkirche
Pastor Dr. Sönke Lorberg-Fehring
Einführung in den Islam
Imam Mounib Doukali, Schura – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.

Parallel dazu für die Kinder das Hörspiel „Muhammad – Die Offenbarung“ von Nadia Doukali

18:30 Uhr
Abendessen
19:00-20:30 Uhr
Interreligiöses Singen – Musik für Juden, Christen und Muslime
Christiane Beetz mit dem STADTTEILKANTORAT Mümmelmannsberg

Samstag, 26. März 2022

9:00-9:15 Uhr

Andacht
9.30-10:30 Uhr
Offenheit für die Begegnung mit Anders­glaubenden als Grundzug des christlichen Glaubens – von der Überzeugungsmission zur Dialogverantwortung Vortrag, Gespräch und Gruppenarbeit Pastor Dr. Sönke Lorberg-Fehring

Gleichzeitig Kinderprogramm mit Christine Radomski

11:15-12:15 Uhr
Erst Kirche und jetzt MoscheeAnschließend Moscheeführung und Gespräch mit dem
Gemeindeleiter Daniel Abdin.

Für Kinder wird eine eigene Moscheeführung angeboten.

12:45 Uhr Mittagessen
13:30 Uhr
Wahl des Arbeitsausschusses
14:00 Uhr Kaffee
14:30 Uhr
Rückmeldungen und Auswertung
15:30 Uhr
Bericht des Direktors
16:00 Uhr
Abschluss und Reisesegen

Ort: Jugendherberge Hamburg – Horner Rennbahn, Rennbahnstr. 100, 22111 Hamburg (https://www.jugendherberge.de/jugendherbergen/hamburg-horner-rennbahn-522/portraet/)
Anmeldung bis zum 23. Februar 2022 über Elke Harten, Tel. 040 / 88181-233,
Kosten: Freitag und Samstag incl. Übernachtung und Verpflegung: € 50,–
ohne Übernachtung: € 35,–
nur Freitag: € 10;–
nur Samstag: € 15,–
Für Kinder und Jugendliche erm. (bitte bei Elke Harten erfragen)

Für die Veranstaltung gilt Stand jetzt die 2G+-Regel. Kinder bis 15 Jahre benötigen keinen Nachweis; für Jugendliche ab 16 gilt die 2G-Regel.